Futterneid: Wen sollen Politiker bestreiken?

Arbeitsministerin Nahles läuft wahrlich nicht mit der Ver­fas­sung unter dem Arm herum, denn sie will mit einem Gesetz zur Ta­rif­ein­heit den Streik der Lokomotivführer abwürgen. Damit schafft sie Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Koalitionsfreiheit fak­tisch ab und wandelt kleinere Gewerkschaften in bloße Vereine um.

Nun muss man ja Tarifautonomie als Konzept nicht mögen, sie aber einigen Berufsgruppen zuzugestehen, aber anderen nicht, zeugt von einem doch sehr politischen Rechtsverständnis.

Oder steckt da nur schlichter Futterneid einer Politikerin dahinter? Denn Lokomotivführer erbringen – zumindest im Per­so­nen­ver­kehr – eine wichtige Dienstleistung direkt für Menschen. Wenn sie streiken, baut das einen erheblichen Druck der Öffentlichkeit auf und das kann damit auch zu deutlichen Tarifsteigerungen führen. Die­ses Beispiel könnten dann Altenpfleger, medizinisches Personal oder Er­zie­her dazu anregen, ihre Gehaltssituation ebenfalls deutlich zu ver­bes­sern.

Streiken aber Politiker – ob nun rechtlich zulässig oder fragwürdig – schert es die Öffentlichkeit wenig bis überhaupt nicht. Am Ende be­kä­men sie dann den Lohn, der ihrer wahren Bedeutung ent­spricht.

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