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Apokalypse heute: Wenn Juristen Leben definieren

Eine forsche Gymnasiallehrerin informierte mich einst: »Unterricht ist der Vollzug des Schulgesetzes!« und brachte damit mein zugegeben nur oberflächlich gefestigtes Weltbild ins Wanken und letztlich zum Einsturz. Die Angst keimte in mir auf, ein Jurist könnte mir entgegenschleudern: »Leben ist der Vollzug der Gesetzbücher!« oder »Moral ist die Einhaltung derselben!« Aber wer will so ein Leben, wo man zur simplen Vollzugsameise wird?

Über die Jahre nun ließ eingehende Lektüre von Behördenschreiben (vom Jobcenter bis zum Bezirks-, Bau- und Finanzamt) vermuten, dass zumindest die Amtsgewaltigen genau einem solchen Lebens­bild folgen. Und damit den Untergang der Menschheit vorbereiten! Nichts weniger!

Woher meine Panik? Weil es weder im Grundgesetz noch in nach­geordneten Gesetzen eine »Pflicht zur Arterhaltung« gibt. Schuld daran sind Nobelpreisträger wie Konrad Lorenz, der trotz erheb­licher Selbstzweifel bis zum Tode daran festhielt, dass unser aller genetisches Programm letztlich darauf hinzielt, der Art Mensch das Über­­le­ben zu sichern. Also verspürte auch niemand den Druck, die Arterhaltung als Gesetzes- oder gar Verfassungsziel festzulegen. Und was nicht im Gesetz steht, findet auch nicht statt. Spätestens seit 38 Jahren weiß aber die Welt, dass der Mensch seine Art höchstens dann erhalten kann, wenn er es mehrheitlich will und diesen Willen in erfolgreiche Tat umsetzt. Das Überleben der Mensch­heit ist kein Selbst­läufer.

Als ob dieses wahrhaft abgrundtiefe Gesetzesloch allein nicht schon schlimm genug wäre, brach zuvor auch noch das Christentum über uns herein, eine Religion, die in all ihren Schattierungen mit der Arterhaltung wahrlich nichts am Hut hat. Denn ihr geht es allein um den Erhalt, die Pflege und die Reinigung der Seele, für die schließlich der Körper eine höchstens vorübergehende, sündige und letztlich entbehrliche Behausung darstellen soll.

Und wer mir nicht glaubt, braucht die Messlatte der Arterhaltung nur an moderne Taten und Erklärungen anzulegen. Ob nun jemand (wer auch immer) von außen beim ukrainisch-russischen Problem »helfen« möchte oder die Iraqer von Saddam befreit: An die Art­er­hal­tung hat er – ganz dem eigenen genetischen Programm folgend – keinen Gedanken verschwendet. Und bei der angeblichen Führ­ungs­macht USA gibt es die Art Mensch ohnehin nur in der Form des US-Bürgers. Von dort ist also Abhilfe nicht zu erwarten.

Wenn wir bessere Politik und bessere Aussichten für die Erhaltung unserer Art wollen, muss sie Verfassungsgebot werden. Und das Bundes­ver­fassungsgericht braucht mehr Personal!