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Gerechtigkeit: Der vermummte Neid

Eigentlich müssten wir diesen üblen Begriff besser als »Ge­räch­tigkeit« buchstabieren. Er hat nichts mit Recht zu tun, sondern mit der Rache an Menschen, denen wir etwas nicht gönnen. Mit der Gerechtigkeit lässt sich vortrefflich Schindluder treiben, unter ih­rem Banner wurden mehr Menschen in den Tod getrieben als selbst unter der Fahne der unfassbaren Religionen.

Schauen wir uns einige zum Himmel schreiende Ungerechtigkeiten an, um das Vernichtungspotenzial zu zeigen, das im Ruf nach Ge­rech­tig­keit steckt:

  • Serbien kann je Einwohner volle 4008m² landwirtschaftliche Nutz­flä­che für die Ernährung einsetzen, Kroatien nur 1985m²  – also weniger als die Hälfte – und Luxemburg nur lä­cher­li­che 1187m² . Wir Deutschen leben folglich direkt neben einem Volk ohne Raum, einem Pulverfass. Und auch die Serben müssten den Kroaten einen erheblichen Teil ihres Territoriums abtreten.
  • Kroatien hingegen hat pro Kopf 131 Zentimeter Meeresküste zum Fischen, Sonnen, Baden oder für Hafenanlagen zur Ver­fü­gung, Serbien und Luxemburg nicht einen einzigen Millimeter. Die­se beiden Staaten könnten sich im Namen der Gerechtigkeit zu­sam­men­schlie­ßen, um Meereszugänge zu erkämpfen.
  • Massenentlassungen sind in fast allen Fällen ungerecht, denn entweder müssten Männer und Frauen im Verhältnis der Ge­samt­be­völkerung oder der Belegschaft entlassen werden. Doch das rechnet keiner nach. Es gibt auch kein entsprechendes Quo­ten­gesetz.
  • Wenn bei Geschwistern eines eine Grippe bekommt, werden sich die anderen kaum bemühen, der Gerechtigkeit wegen auch zu er­kran­ken. Aber wehe nur eines erhält eine Tafel Schokolade! Auch hier geht es bei Gerechtigkeit nicht darum, alles zu be­kom­men, was der andere hat, sondern nur das, was einem gefällt, sich also subjektiv besser zu stellen.
  • Naturgemäß sind nicht alle Richter, Staats- und Rechtsanwälte von gleicher Qualität. Und dennoch wäre eine Negativliste der größten Rechtsversager sinnlos. Zum ersten können wir zumeist das zuständige Gericht nicht frei wählen. Könnten wir es zum zweiten doch, würden wir kaum ein Gericht mit hoher Re­vi­sions­quote wählen, damit wir – gerechterweise – nicht besser weg­kom­men, als unser unlängst vor einem nachlässigen Amtsrichter gescheiterter Nachbar.

Der Faden solcher realen Beispiele ließe sich über Hunderte Seiten weiterspinnen und würde doch nur immer wieder belegen, dass zwar einigen mit dem Ruf nach Gerechtigkeit gedient wäre, der an­ge­strebten Gerechtigkeit selbst aber in keinem Falle.

Fazit: Es gibt keine Gerechtigkeit im Sinne einer Gleichbehandlung, weil es wegen der strikten Ausrichtung allein auf das Positive keine geben kann! Zieht also irgendjemand im Namen der Gerechtigkeit zu Felde, ist diese Person entweder geistig ganz erheblich be­schränkt oder schlicht asozial perfide. Einfach weghören!