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Innenminister: Teure Frauenparkplätze

Der Bundesrechnungshof watscht Innenminister Thomas de Maizière ab, weil in seinem Amt an die 50 Millionen irgendwie ver­dampft sind. Dabei ging es um den Aufbau eines »sicheren« Da­ten­net­zes für die Regierung.

Billigen wir ihm mildernde Umstände zu, denn wohl auf keinem Fach­gebiet werden Amateure derart blitzschnell von Experten über den Tisch gezogen wie bei der Datensicherheit. Das liegt daran, dass die simple menschliche Natur Nadeln allzu gern in einem Heuhaufen versteckt. Mit kurzem Nachdenken müsste aber auffallen, dass es un­end­lich viel sicherer ist, eine bestimmte »geheime« Nadel in einem Nadelhaufen zu verstecken.

Wenn heutzutage ein Unhold eine Frau belästigen möchte, wird ihm die Aufgabe von eben solchen Sicherheitsamateuren stark er­leich­tert. Statt wie früher ein ganzes Parkhaus abzusuchen, braucht er heu­te nur noch das Schild »Frauenparkplätze« zu finden und schon laufen ihm die Opfer von selbst zu.

Software-verschlüsselte Informationen über das Internet zu ver­schic­ken, ist mit Abstand der sicherste und billigste Weg, das Ab­hö­ren praktisch unmöglich zu machen. Denn die Kryptographen dieser Welt (das sind hochspezialisierte Mathematiker) prüfen, also at­tac­kie­ren die eingesetzten Verfahren ständig; noch so winzige Löcher wer­den im Nu gestopft. Allerdings nur, wenn wirklich Software die Verschlüsselung erledigt. Haben die Amateure dafür Chips gekauft, sind Hintertüren kaum aufzudecken und unmöglich zu beseitigen. Sol­che Amateure gibt es übrigens auch bei der US-Armee: das Luft­ab­wehr­sys­tem »Patriot« wird mit Verschlüsselungschips »ge­si­chert«.

Eigene »sichere« Datennetze hingegen sind schlimmer und viel teu­rer als Frauenparkplätze. Sie dehnen sich naturgemäß über Tau­sen­de von Kilometern aus, die lückenlos überwacht werden müssen. Der Informationssammler weiß also genau, wo er angreifen muss. Im Internet hingegen ist der Weg der Informationspakete nicht fest­ge­legt, jedes Teilstück der Gesamtinformation kann über ver­schie­de­ne Wege laufen und sie werden erst beim Empfänger wieder zu­sam­men­ge­setzt. Es braucht daher keinen Schutz während des Trans­ports, sondern nur am Ziel, also in einer Behörde, die schon heute be- und überwacht wird. Wenn vielleicht auch von der NSA.

Feudalismus: Opfer in Deutschland

Die Kosten für Unterbringung und Heizung sind in Deutschland derart hoch, dass in vielen Gebieten mindestens zwei Menschen in Voll­zeit arbeiten müssen, damit sie und ein oder mehrere nicht­pro­duk­ti­ve Familienmitglieder, beispielsweise Kinder, angemessen exis­tie­ren können. Der Staat erkennt das insoweit an, dass er bei Ar­beits­lo­sig­keit der Versorger die Wohnkosten direkt und praktisch in voller Höhe übernimmt.

Das macht den Gang – freiwillig oder nicht – in die bezahlte Ar­beits­lo­sig­keit für alle interessant, die meinen, selbst der beste Umgang für ihre Kinder zu sein. Viele andere müssen Scharen fremder Kin­der und irgendwie geeignete, schlecht bezahlte Erzieherinnen als Um­gang für ihre Kinder für richtig halten, oder sich das zumindest ein­re­den (lassen). Kinder werden deshalb in Massen abgeschoben.

Die Unterbringungskosten wäre gewiss nicht so hoch, profitierte nicht eine kleine Schicht davon: die Immobilienbesitzer. Das kann man – ähnlich wie adlig – durch bloße Vererbung werden. Man muss nichts dafür tun. Der Feudalismus ist also nicht abgeschafft, das Grund­buch ist der neue Gotha.

Die Politiker-Kaste kümmert sich überhaupt nicht um dieses Thema. Weder gibt es öffentlich beauftragte Langzeituntersuchungen, wie sich Familienzerfall und Kinderabschiebung auf unseren Nachwuchs auswirken, noch bemüht man sich, ein Grundrecht auf Wohnung fest­zuschreiben. Das führt zur absurden Situation, dass man als Bürger eines der reichsten Länder der Erde in seinem Lande nur leben kann, wenn man selbst neuadlig ist, von einem Neuadligen in Form eines Mietvertrages adoptiert wird oder – nach ak­ten­kun­di­gem Abrutschen in die Obdachlosigkeit – vom Staat eine Ge­mein­schafts­un­ter­kunft zugewiesen bekommt.

Letztlich stellen jedoch unsere Bilanzierungsvorschriften das größte Hindernis für kinderfreundliche Wohnkosten dar. Ein drastisches Ab­sin­ken der Grundstückspreise – gleich auf welche Weise – be­deu­tet Neubewertung des Immobilieneigentums und vergleichbarer Kon­struk­te von Banken und Versicherungen, eine Neubewertung, die den Konkurs wohl aller dieser Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaft ist dann vor einem Zusammenbruch nicht mehr zu be­wah­ren.

Das zu verhindern, sollen wir eben eine hohen Prozentsatz von ver­hal­tens- und vor allem konzentrationsgestörten Kindern in Kauf neh­men. Opfer müssen gebracht werden, oder?

Großbritannien: Verbrecher aufs Festland

Premier David Cameron ist empört, weil das Vereinigte Königreich über 2 Milliarden Euro zusätzlich an die Europäische Kom­mis­sion zahlen soll. Die Deutschen hingegen bekommen 780 Millionen zu­rück, die Franzosen sogar über eine Milliarde. Es sieht auf den ers­ten Blick so aus, als ob die Briten Frankreich und Deutschland sub­ven­tio­nie­ren.

Da ja unsere gedruckten Medien – im Gegensatz zum Internet – nach eigenen Angaben  Qualitätsjournalismus bieten, kann man Ca­me­ron gut verstehen, weil es darin keine Erklärung zu lesen gibt, wie diese Zusatzforderungen oder Gutschriften entstanden sind. Ist eine Bürokratie erst einmal unübersichtlich genug geworden, hat wohl keiner ein Gesamtbild, wie solche Ansinnen zustande kommen. Oder zumindest keines, was er einem Journalisten verdeutlichen könnte.

Die korrekten Schweizer helfen hier nun weiter. Die Nach­be­rech­nung fuße auf Zahlenmaterial von Eurostat. Diese Statistikbehörde ermittelt als Berechnungsgrundlage für die EU-Beiträge das Brut­to­inlandsprodukt des jeweiligen EU-Mitgliedstaats. Und da kam es zu einer bemerkenswerten Änderung: Umsätze der Schwarz­wirt­schaft, also offiziell nicht erfasste Bereich wie Schmier­geld­zah­lun­gen an Politiker, Drogenhandel und Prostitution, werden neuerdings dem BIP zugeschlagen. Geschätzt natürlich.

Und hier steckt die Lösung für Großbritannien. Einfach einen Hau­fen Wertpapierschnipsel nach Brüssel schicken und mit dem Etikett: »ge­schätzt 2,1 Millionen €« bekleben. Denn kein ver­nünf­ti­ger Mensch wird doch geschätzt berechnete For­de­run­gen mit ge­nau­en Beträgen begleichen.

Danach braucht Scotland Yard nur noch alle eingesammelten Pros­ti­tuier­ten, Schmiergeldzahler und Drogenhändler ausbürgern, nach Deutsch­land abschieben und schon fließt wieder Geld auf die Insel. Weil dann diese Kriminellen das deutsche BIP weiter nach oben trei­ben.

Camel: Zeigt Honda den Weg

Endlich sorgt sich ein Unternehmen der Zigarettenindustrie so um seine Mitarbeiter, wie es andere Hersteller von Gefahrgütern schon vor Jahrzehnten eingerichtet haben.

Kriegswaffenhersteller verbieten überall in ihren Räumlichkeiten die Verwendung jegliches Schießgeräts. Für Schießwütige – ver­mut­lich etwa 18% der Belegschaft – sind dort sogenannte Feuerräume ein­ge­rich­tet, schallgedämpft und mit umfangreicher Erste-Hilfe-Aus­stat­tung, wenn einmal etwas nicht daneben geht.

Sprengstofffabriken gestatten noch nicht einmal das Tragen von ex­plo­si­vem Material am Körper oder in der Berufskleidung. Aus Kos­ten­grün­den wurde dort allerdings auf das Bereitstellen von Knall­räu­men für Entspannungssprenger verzichtet.

Reynolds zeigt nun, wie sehr ihm Gesundheit und Wohlbefinden sei­ner fleißigen Zigarettenmacher am Herzen liegt. Schluss mit Rau­chen im gesamten Unternehmen!

Untersagt jetzt noch Honda seinen Mitarbeitern das Mo­tor­rad­fah­ren, ist die Welt wieder in Ordnung, auch wenn danach einige Spe­zial­kli­ni­ken für Querschnittsgelähmte schließen müssen.

Staatswohl: Gefahr durch Unsinn

Unser aller Bundesverfassungsgericht stellt bei Rüstungsexporten das »Staatswohl vor Mitsprache«. Soll heißen, die Regierung darf im Ge­heimen Waffen exportieren und muss deutsche Abgeordnete nicht vorab informieren. Und das, obwohl man mit diesen Waffen durch­aus auch auf Deutsche und das Bundesgebiet zielen und schie­ßen kann und gegebenenfalls auch wird.

Allerdings dürfen die Parlamentarier zumindest nach ab­ge­schlos­se­nem Rüstungsgeschäft von der Regierung Auskunft darüber ver­lan­gen, und dies in einer eingeschränkten Ausführlichkeit. So werden die Gründe, warum ein Rüstungsgeschäft genehmigt wurde, nicht mit­ge­teilt.

»Staatswohl« gibt es bei uns in keinem Gesetzestext, im Grund­ge­setz schon gar nicht. Wenn sich irgendein Gericht in einer Ur­teils­be­grün­dung darauf beruft, ist diese Begründung deshalb simuliert und damit nichtig.

Und selbst wenn sich Politgrößen irgendwo am Stammtisch so einen Hohl­be­griff wie »Staatswohl« angetrunken und ausgedacht hätten, fehl­te es an nachvollziehbaren Kriterien für den Grad des Staats­wohls, ob es denn hoch oder niedrig sei. In jedem Fall hätte die­ses »Staatswohl« nichts mit dem Wohl der Bürger zu tun, wie man als Beispiel dem offiziellen Armutsbericht entnehmen kann. Pardon, das Ding heißt ja mit vollem Namen »Der Vierte Armuts- und Reich­tums­be­richt der Bundesregierung«, wodurch wir endlich verstehen kön­nen, dass es Arme nur geben kann, wenn da auch Reiche sind. Denn wenn alle arm sind, ist auch wieder keiner arm, oder was?

Mit diesem – in der »Urteilsbegründung« offen zugegeben – die Rüstungsindustrie schützenden Urteil hat uns das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu einer weitreichenden Erkenntnis verholfen: Nicht das nachprüfbare Wohl des Einzelnen, sondern das »Staatswohl« geht vor. Hoffen wir nur, dass nicht bald zu viele Rentner irgendwie das Staats­wohl gefährden. Dann könnte mit gleicher Logik Eu­tha­na­sie auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Fisch als Nichtschwimmer

Die Ukraine soll Streubomben eingesetzt haben. Etwas unscharf, der Satz. Wer denn? Die Ukraine als Staat oder die ukrainische Ar­mee oder irgendwelche Anti-Separatisten?

Diese Nachricht ist nicht so empörend, wie die geheuchelte Ent­rüs­tung, die sie vermitteln soll. Wird mir als Unbeteiligtem Tod oder schwe­re Krankheit zugefügt, lege ich bestimmt keinen Wert auf eine weniger inhumane Technologie, mit der das bewerkstelligt wird.

Entrüstung ist angezeigt, dass sich in unserer Zeit Regierungen auf Verbote bestimmter Waffenarten einigen und gleichzeitig Länder wie die USA, die regelmäßig unerklärte Kriege führen, nicht mit emp­findlichen Embargos belegen.

Wer Kriege zulässt oder will, hat die moralische Autorität verspielt, Waffen zu ächten. Er ist so glaubwürdig wie ein Fisch, der einen Nicht­schwim­mer­ausweis beantragt.

Hintertür: Für alle oder nur den Staat?

Die neuesten Smartphone-Betriebssysteme von Google und Apple wer­den private Benutzerdaten praktisch wasserdicht ver­schlüs­seln.  FBI-Direktor James Comey meinte dazu: »Es wird mög­li­cher­wei­se wegen eines gesperrten Telefons oder einer verschlüsselten Fest­plat­te keine Gerechtigkeit geben.« Und fordert eine Hintertür für den Staat, dennoch an die Informationen zu gelangen. Vielleicht war Naivität Auslöser für sein Ansinnen, denn im Zeitalter eines rasend schnellen Internets und riesiger Rechnerleistung, gibt es Hin­ter­tü­ren entweder für keinen oder für alle, auch und besonders für Kriminelle.

Und doch hat Comey damit eine Schlüsselfrage gestellt: »Kann Ge­heim­hal­tung schaden?« Eine einfache Kopfrechnung hilft hier wei­ter. Wenn der Anteil der Verbrecher an der Gesamtbevölkerung und unter Staatsdienern etwa gleich hoch liegt, kann es laut FBI-Direktor keine – wie auch immer geartete – Gerechtigkeit geben, wenn die Öffentlichkeit keine Hintertüren in geheime Re­gie­rungs­un­ter­la­gen von Geheimdienstakten bis hin zu Be­schaf­fungs­auf­trä­gen bekommt.

Irrt also Herr Comey, braucht niemand Hintertüren. Irrt er nicht, ge­hö­ren Datenschutz, Geheimhaltung und Verschlüsselung verboten, für alle, auch für den Staat. Wollen wir hoffen, dass er ebenso bo­den­los daneben liegt, wie er sich anhört.

Gerechtigkeit: Der vermummte Neid

Eigentlich müssten wir diesen üblen Begriff besser als »Ge­räch­tigkeit« buchstabieren. Er hat nichts mit Recht zu tun, sondern mit der Rache an Menschen, denen wir etwas nicht gönnen. Mit der Gerechtigkeit lässt sich vortrefflich Schindluder treiben, unter ih­rem Banner wurden mehr Menschen in den Tod getrieben als selbst unter der Fahne der unfassbaren Religionen.

Schauen wir uns einige zum Himmel schreiende Ungerechtigkeiten an, um das Vernichtungspotenzial zu zeigen, das im Ruf nach Ge­rech­tig­keit steckt:

  • Serbien kann je Einwohner volle 4008m² landwirtschaftliche Nutz­flä­che für die Ernährung einsetzen, Kroatien nur 1985m²  – also weniger als die Hälfte – und Luxemburg nur lä­cher­li­che 1187m² . Wir Deutschen leben folglich direkt neben einem Volk ohne Raum, einem Pulverfass. Und auch die Serben müssten den Kroaten einen erheblichen Teil ihres Territoriums abtreten.
  • Kroatien hingegen hat pro Kopf 131 Zentimeter Meeresküste zum Fischen, Sonnen, Baden oder für Hafenanlagen zur Ver­fü­gung, Serbien und Luxemburg nicht einen einzigen Millimeter. Die­se beiden Staaten könnten sich im Namen der Gerechtigkeit zu­sam­men­schlie­ßen, um Meereszugänge zu erkämpfen.
  • Massenentlassungen sind in fast allen Fällen ungerecht, denn entweder müssten Männer und Frauen im Verhältnis der Ge­samt­be­völkerung oder der Belegschaft entlassen werden. Doch das rechnet keiner nach. Es gibt auch kein entsprechendes Quo­ten­gesetz.
  • Wenn bei Geschwistern eines eine Grippe bekommt, werden sich die anderen kaum bemühen, der Gerechtigkeit wegen auch zu er­kran­ken. Aber wehe nur eines erhält eine Tafel Schokolade! Auch hier geht es bei Gerechtigkeit nicht darum, alles zu be­kom­men, was der andere hat, sondern nur das, was einem gefällt, sich also subjektiv besser zu stellen.
  • Naturgemäß sind nicht alle Richter, Staats- und Rechtsanwälte von gleicher Qualität. Und dennoch wäre eine Negativliste der größten Rechtsversager sinnlos. Zum ersten können wir zumeist das zuständige Gericht nicht frei wählen. Könnten wir es zum zweiten doch, würden wir kaum ein Gericht mit hoher Re­vi­sions­quote wählen, damit wir – gerechterweise – nicht besser weg­kom­men, als unser unlängst vor einem nachlässigen Amtsrichter gescheiterter Nachbar.

Der Faden solcher realen Beispiele ließe sich über Hunderte Seiten weiterspinnen und würde doch nur immer wieder belegen, dass zwar einigen mit dem Ruf nach Gerechtigkeit gedient wäre, der an­ge­strebten Gerechtigkeit selbst aber in keinem Falle.

Fazit: Es gibt keine Gerechtigkeit im Sinne einer Gleichbehandlung, weil es wegen der strikten Ausrichtung allein auf das Positive keine geben kann! Zieht also irgendjemand im Namen der Gerechtigkeit zu Felde, ist diese Person entweder geistig ganz erheblich be­schränkt oder schlicht asozial perfide. Einfach weghören!

Futterneid: Wen sollen Politiker bestreiken?

Arbeitsministerin Nahles läuft wahrlich nicht mit der Ver­fas­sung unter dem Arm herum, denn sie will mit einem Gesetz zur Ta­rif­ein­heit den Streik der Lokomotivführer abwürgen. Damit schafft sie Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Koalitionsfreiheit fak­tisch ab und wandelt kleinere Gewerkschaften in bloße Vereine um.

Nun muss man ja Tarifautonomie als Konzept nicht mögen, sie aber einigen Berufsgruppen zuzugestehen, aber anderen nicht, zeugt von einem doch sehr politischen Rechtsverständnis.

Oder steckt da nur schlichter Futterneid einer Politikerin dahinter? Denn Lokomotivführer erbringen – zumindest im Per­so­nen­ver­kehr – eine wichtige Dienstleistung direkt für Menschen. Wenn sie streiken, baut das einen erheblichen Druck der Öffentlichkeit auf und das kann damit auch zu deutlichen Tarifsteigerungen führen. Die­ses Beispiel könnten dann Altenpfleger, medizinisches Personal oder Er­zie­her dazu anregen, ihre Gehaltssituation ebenfalls deutlich zu ver­bes­sern.

Streiken aber Politiker – ob nun rechtlich zulässig oder fragwürdig – schert es die Öffentlichkeit wenig bis überhaupt nicht. Am Ende be­kä­men sie dann den Lohn, der ihrer wahren Bedeutung ent­spricht.

Gesundheit: Klassik ärgert Finanzminister

Die Mediziner des Vivantes-Klinikums Am Urban in Berlin leisten einen wertvollen, revolutionären Beitrag zur Suchtbekämpfung, indem sie Raucher mittels klassischer Musik in die Flucht schlagen und diese damit von den Normalbürgern isolieren. Vor allem Kinder und Jugendliche profitieren von weithin sichtbaren Absonderung der Nikotinsüchtigen, deren »coole« Vorbildwirkung ist damit dahin. Wer will schon in der Ferne mit anderen übelriechend frieren?

Auch Rauchern wird dadurch möglicherweise geholfen. Da ihr moralisches Image zwischen »hirnlos« und »miese Type« schwankt, wenn sie in Kindernähe ihrem Laster nachgehend erwischt werden, werden sie durch die Musikvertreibung weniger oft in Situationen geraten, die zu Diskriminierung dieser Umwelt und sich selbst be­las­tenden Zeitgenossen einlädt.

Allein unser Finanzminister sieht diese Entwicklung mit Sorge. Da die Tabaksteuer mit jährlich über 135 Milliarden Euro fest im Bun­des­haushalt eingeplant ist, dürften entwöhnte Ex-Raucher ein der­artiges Finanzierungsrisiko darstellen, dass mit dem Verbot öf­fent­lichen Abspielens von klassischer Musik zu rechnen ist.